GbR
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, §§ 705 ff. BGB
Im Überblick
Mehrere Personen betreiben gemeinsam ein Unternehmen. Für den Billardclub ist das meist der falsche Grundgedanke: Mitsprache und persönliche Haftung hängen am Gesellschafterstatus.
Personengesellschaften haben eigene Rechtsfähigkeit, bleiben aber stark von den beteiligten Personen geprägt.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, §§ 705 ff. BGB
Offene Handelsgesellschaft, § 105 HGB — Handelsgewerbe
Gesellschafter haften in der Regel unbeschränkt und gesamtschuldnerisch.
Kein gesetzliches Mindeststammkapital. Einlagen und Gewinnverteilung regelt der Gesellschaftsvertrag.
Transparente Mitunternehmerschaft: Gewinnzuweisung an die Gesellschafter, Einkommensteuer auf Ebene der Personen.