Gläubigerzugriff
Betriebs- und Privatvermögen
Im Überblick
Eine natürliche Person betreibt den Club im eigenen Namen. Das ist einfach und kontrollstark, trennt aber Betrieb und Privatvermögen nicht.
Rechtsträger ist der Inhaber selbst. Miet-, Leasing-, Personal- und Lieferverträge laufen persönlich über den Betreiber.
Der Inhaber haftet unbeschränkt mit dem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten des Betriebs.
Betriebs- und Privatvermögen
Keine Haftungsabschirmung
Kein gesetzliches Mindestkapital. Finanzierung erfolgt aus Eigenmitteln, Krediten oder stiller Einlage.
Transparente Besteuerung: Gewinn unterliegt Einkommensteuer und in der Regel Gewerbesteuer beim Inhaber.