Komplementärin
GmbH — Haftung mit Gesellschaftsvermögen
Im Überblick
Kommanditgesellschaft mit GmbH als Komplementärin. Sie verbindet Haftungsabschirmung und transparente Besteuerung, verlangt aber eine saubere Vertragsarchitektur.
Die KG (§ 161 HGB) betreibt das Unternehmen. Die GmbH führt und haftet als Komplementärin; natürliche Personen stehen regelmäßig nur als Kommanditisten im Risiko.
Unbeschränkt haftet die Komplementär-GmbH mit ihrem Vermögen. Kommanditisten haften in Höhe der im Register eingetragenen Einlage.
GmbH — Haftung mit Gesellschaftsvermögen
Begrenzt auf Hafteinlage
Stammkapital der Komplementär-GmbH (mind. 25.000 €) zuzüglich Kommanditeinlagen. Höherer Verwaltungsaufwand als bei einer reinen GmbH.
Die KG ist transparent: Gewinnzuweisung an die Mitunternehmer. Die Komplementär-GmbH versteuert ihren Anteil körperschaftsteuerlich.