Begriff

Die GmbH (§§ 1 ff. GmbHG) ist selbst Trägerin des Unternehmens. Die UG (haftungsbeschränkt) folgt derselben Logik, wirkt aber wegen geringer Kapitaldecke schwächer.

  • Eigene Rechtspersönlichkeit (§ 13 Abs. 1 GmbHG)
  • Organe: Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung
  • UG: gleiche Struktur, abweichende Kapitalregeln

Haftung

Gläubigern haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Persönliche Risiken entstehen vor allem aus Bürgschaften und Organpflichten.

Gesellschaft

Haftung mit Gesellschaftsvermögen

Gesellschafter

Keine persönliche Außenhaftung für Gesellschaftsschulden

Kapital

GmbH

Mindeststammkapital 25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG)

UG

Ab 1 €; Rücklage aus Jahresüberschuss (§ 5a Abs. 3 GmbHG)

Gründung

  • Notarieller Gesellschaftsvertrag (§ 2 GmbHG)
  • Stammkapitaleinzahlung und Anmeldung zum Handelsregister
  • Bestellung der Geschäftsführung
  • Gewerbe- und Steueranmeldung

Steuern

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf Ebene der Gesellschaft; Ausschüttungen zusätzlich mit Kapitalertragsteuer.

GmbH versus UG

Dieselbe Rechtsform-Familie — Unterschied vor allem bei Kapital, Rücklage und Außenwirkung.

GmbHUG
Stammkapitalmindestens 25.000 €ab 1 €
Einzahlung zur Anmeldungmind. 12.500 € insgesamtvollständig in Geld
Rücklagekeine Pflicht-Rücklage nach § 5a25 % des Jahresüberschusses bis 25.000 €
FirmaGmbHUG (haftungsbeschränkt)
Glaubwürdigkeithöher bei Vermietern und Leasingoft zurückhaltender wahrgenommen
UmwandlungZielformAufstockung auf GmbH möglich