Billardclub · Gründung

Rechtsform
& Beteiligung

Der Betreiber führt die operative Gesellschaft allein. Kapital wird wirtschaftlich beteiligt, ohne Geschäftsanteile oder Geschäftsführungsrechte am Betrieb abzugeben.

Überblick

Die Übersicht vergleicht Rechtsformen und Beteiligungsmodelle für den Betrieb eines Billardclubs. Ziel ist eine tragfähige Struktur, in der Leitung, Haftung, Finanzierung und wirtschaftliche Beteiligung klar geregelt sind.

Betrieb

Unternehmensträger und operative Leitung einordnen.

Beteiligung

Kapital, Gewinn und Mitwirkungsrechte gestalten.

Absicherung

Haftung, Insolvenzfolgen und Steuerlast vergleichen.

Anforderungen

  1. 01

    Persönliche Haftung

    Vermieter und Leasinggeber verlangen eine persönliche Haftung. Diese Verpflichtung bleibt beim Betreiber – auch neben einer GmbH.

  2. 02

    Operative Entscheidungsfähigkeit

    Der Betreiber führt das Tagesgeschäft. Der Businesspartner kann wirtschaftlich beteiligt sein, ohne operative Aufgaben übernehmen zu müssen.

  3. 03

    Insolvenzabstand

    Eine Privatinsolvenz des Businesspartners soll weder Geschäftsanteile noch Einfluss auf die operative Gesellschaft in die Insolvenzmasse ziehen.

  4. 04

    Finanzierbarkeit

    Die Struktur muss Mietvertrag, Equipment-Leasing und die verlangten Sicherheiten praktisch abbilden können.

Steuervergleich

Steuerlast32,9 %32.907 €
Einzelunternehmen
Steuerlast48,6 %48.591 €
GmbH
Steuerlast30,2 %30.175 €
GmbHthesaurierend
Steuerlast32,9 %32.907 €
GmbH & Co. KG

Netto-Gewinn67,1 %67.093 €

Netto-Gewinn51,4 %51.409 €

bleibt in der GmbH69,8 %69.825 €

Netto-Gewinn67,1 %67.093 €

Kurzvergleich

Einzelunternehmen, Personengesellschaft, GmbH und GmbH & Co. KG nach gleichen Kriterien
KriteriumEinzelunternehmenPersonengesellschaftGmbHGmbH & Co. KG
GestaltungEine PersonInhaber und Unternehmen sind rechtlich nicht getrenntMehrere PersonenVertraglicher Zusammenschluss von GesellschafternKapitalgesellschaftEigenständige juristische PersonPersonengesellschaftAus GmbH und natürlichen Personen
HaftungUnbegrenztInhaber haftet mit Betriebs- und PrivatvermögenUnbegrenztBei GbR und OHG mit Gesellschafts- und PrivatvermögenBegrenztGrundsätzlich nur das GesellschaftsvermögenHaftungsbeschränktHaftet mit Gesellschaftsvermögen
GeschäftsführungInhaberFührt das Unternehmen unmittelbar alleinGesellschafterNach Gesetz und Gesellschaftsvertrag geregeltGeschäftsführerBestelltes Organ führt die GesellschaftÜber die GmbHGeschäftsführung der GmbH führt die KG
BesteuerungTransparentGewinn wird dem Inhaber persönlich zugerechnetTransparentGewinn wird den Gesellschaftern zugerechnetTrennungsprinzipGewinn wird zunächst bei der GmbH besteuertTransparentGewinn wird den Gesellschaftern zugerechnet
AufwandNiedrigWenig Gründungs- und VerwaltungsaufwandNiedrig–mittelVertrag und laufende Abstimmung erforderlichMittelNotar, Register und JahresabschlussHöherZwei Gesellschaften und zwei Abschlüsse
BuchführungBilanzpflichtDoppelte Buchführung und JahresabschlussBilanzpflichtDoppelte Buchführung und JahresabschlussBilanzpflichtDoppelte Buchführung und JahresabschlussZweifachPflichten für KG und Komplementär-GmbH

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